Ambulante Pflege
Wir bieten den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Unterstützung und Hilfe im Alltag. Somit wird ermöglicht, dass sie in der vertrauten Umgebung bleiben können.
Unser Leistungsspektrum erstreckt sich über verschiedene Bereiche, welche in 22 Module zusammengefasst sind und individuell in Anspruch genommen werden können.
Unsere Leistungen im Überblick:
Medizinische Leistungen:
Im Rahmen unserer medizinischen Leistungen arbeiten wir eng mit Ihrem Hausarzt zusammen.
Wir führen durch:
- Blutzuckermessungen
- Injektionen verschiedener Medikamente
- Medikamentenbox auffüllen
- Kompressionsstrümpfe bzw. Kompressionsverbände anlegen
- Überwachung der Medikamenteneinnahme
- Versorgung von Wunden
- Katheterisierung der Harnblase
Diese Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit ärztlich verordnet.
Für die Wundversorgung steht uns eine interne Wundmanagerin zur Seite.
Pflegerische Leistungen:
Bei der Körperpflege geht es um all das, was Sie für Ihr Wohlbefinden benötigen. Unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie bei Ihrer Körperpflege, oder übernehmen diese vollständig.
Dazu gehört:
- Hilfe beim Waschen, Duschen oder auch bei einem Vollbad
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Hilfe bei Ausscheidungen
- und vieles mehr
Wir haben Zulassung zu allen Kassen.
Pflegekurse und individuelle Schulungen
Die Pflege von Angehörigen erfordert viel Kraft, Energie und Geduld.
Wir bieten im Rahmen unserer Tätigkeit individuelle Schulungen in Ihrer häuslichen Umgebung an.
Unser Wissen geben wir gerne an Sie weiter.
Durch diese Schulungen möchten wir pflegende Angehörige stärken und die nötigen Kenntnisse für eine fachbezogene häusliche Pflege vermitteln.
Die Kosten werden von Ihrer Pflege- und Krankenkasse übernommen.
Beratungseinsatz
Wir übernehmen die gesetzlich geforderten Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 aller 6 Monate sowie in den Pflegegraden 4 und 5 aller 3 Monate eine Beratung in Anspruch nehmen.
Diese Beratung ist für Sie kostenlos und dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.
Als qualifizierter Pflegedienst können Sie gerne telefonisch einen Beratungseinsatz mit uns vereinbaren.
Verhinderungspflege
Gründe für die Verhinderungspflege können sein: Urlaub oder Krankheit des pflegenden Angehörigen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, aber auch ein Theaterbesuch, Teilnahme an einem Pflegekurs und einfach zur Entlastung.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung erfüllt sein:
- Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
- Der Anspruch besteht in der Regel nachdem die private Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Ist die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert oder möchte wieder neue Kraft schöpfen?
Wir übernehmen die Versorgung von Pflegebedürftigen in seiner gewohnten Umgebung. Diese Leistungen sind stundenweise, bei Bedarf auch tageweise, abrufbar.
Der Höchstbetrag, mit dem sich die Pflegekasse an den nachgewiesenen Aufwendungen für die Verhinderungspflege beteiligt, beläuft sich auf 1.612,00 € für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr.
Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich bis zu 50% des jährlich für die stationäre Kurzzeitpflege vorgesehenen und nicht in Anspruch genommenen Betrags (maximal 806,00 €), für die Verhinderungspflege zu Hause auszugeben.
Somit beläuft sich der von der Pflegekasse bereitgestellte Leistungsbetrag auf bis zu 2.418,00 € pro Kalenderjahr.
Wichtig! Die Leistungen der Verhinderungspflege sind nicht in das folgende Jahr übertragbar.
Hauswirtschaftshilfe
Wir können folgende hauswirtschaftliche Tätigkeiten für Sie übernehmen:
- Hilfen beim Einkaufen/Besorgungen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Waschen, Bügeln, Reinigen (keine Grundreinigung)
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
- Vollständiges Abziehen und Beziehen eines Bettes
Jeder Pflegebedürftige, der einen Pflegegrad hat, darf diese Leistungen in Anspruch nehmen und dienen auch deren Angehörigen zur Entlastung.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) eine Entlastungspauschale in Höhe von 125,00 € monatlich. Es kann verwendet werden für: Betreuung und Hauswirtschaft, Tagespflege sowie für anerkannte, niedrigschwellige Leistungen, welche neu nach §45a SGB XI geregelt wurden.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollen die Pflegebedürftigen in folgenden Bereichen unterstützen:
- Spaziergänge
- Gemeinsames Einkaufen
- Zeit für Gesellschaftsspiele
- Begleitung zu Seniorennachmittagen
- und vieles mehr
Die erbrachten Leistungen werden von den Pflegekassen erstattet. Nicht aufgebrauchtes Budget kann in das folgende Jahr übernommen werden.